Am 2. Mai 2024 gegen 16:00 Uhr bemerkten Polizeibeamte im Rahmen einer Streifenfahrt durch Gardelegen einen 41-jährigen Fahrradfahrer in der Bismarker Straße, der deutliche Anzeichen einer Alkoholbeeinflussung zeigte.

 

Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen erschreckenden Wert von 3,09 Promille ergab. Mit dieser Alkoholkonzentration im Blut war der Mann nicht nur fahruntüchtig, sondern bewegte sich auch im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, ab der die Strafverfolgung nicht vom Ermessen der Beamten abhängt.

 

Die Weiterfahrt des Mannes wurde unterbunden und er musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen. Zudem wurde gegen ihn eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.