Die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) stellt eine ernsthafte Bedrohung für Schafe und Rinder in Deutschland dar. Seit dem ersten Nachweis in Sachsen-Anhalt im August 2024 hat sich die Krankheit im Land weiter ausgebreitet. Um Tierhalter in der Bekämpfung der Seuche zu unterstützen, bietet die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt finanzielle Beihilfen für die Impfung an.

 

Aktuell gibt es in Deutschland keinen regulär zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Dennoch wurde die Anwendung von drei Impfstoffen per Allgemeinverfügung genehmigt. Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfohlen und sollte bis zum Frühjahr 2025 abgeschlossen sein, um den Tierbestand optimal zu schützen.

 

Tierhalter können eine finanzielle Unterstützung für die Impfung ihrer Tiere beantragen. Die erstattungsfähigen Höchstbeträge belaufen sich auf:

 

● Schafe: bis zu 8,35 Euro pro geimpftem Tier

● Rinder: bis zu 2,00 Euro pro geimpftem Tier

 

Um die Beihilfe zu erhalten, müssen Tierhalter innerhalb von 30 Tagen nach der Impfung einen Antrag bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt einreichen. Die Impfung muss außerdem im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) dokumentiert werden:

 

● Schafe: als Bestandsimpfung

● Rinder: einzeltierbezogen

 

Die Anträge können sowohl von den Tierhaltern als auch von den Tierärzten eingereicht werden. Notwendige Unterlagen für den Antrag sind:

 

● Rechnung des Tierarztes

 

● Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Erfassungsbogen/Impfliste BTV-3 mit Angaben zu Tierhalter, Registriernummer, Impfdaten, Impfstoff und geimpften Tieren

 

Tierhalter haben zudem die Möglichkeit, ihren Antrag bequem online über ihr TSK-Konto zu stellen.

 

Beim Verbringen oder Exportieren von geimpften Tieren gelten spezielle Vorschriften. Tierhalter sollten sich dazu an das zuständige Veterinäramt wenden.

 

Weitere Informationen sowie alle relevanten Formulare sind auf der Website der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt abrufbar: Weitere Informationen und Antrag